Ampelsystem für Hundenasen
Zuchtverbot für kurzschnäuzige Hunderassen in der Niederlande und hoffentlich bald in Deutschland.
Gemäß dem veröffentlichen Gesetz, muss die Schnauze eines Hundes ab sofort mind. ein Drittel (33%) des Kopfes betragen.
Hierfür hat das zuständige Ministerium ein Ampelsystem eingeführt.
Rot gilt für Hund, deren Schnauze kürzer als ein Drittel (33%) des Schädels ist.
Das Züchten mit diesen Hunden ist ab sofort verboten.
Orange unterliegt aktuell einer Übergangsregelung:
Ab sofort darf nur noch mit Hunde gezüchtet werden, die mindestens eine Fanglänge
zwischen einem Drittel (33%) und der Hälfte (50%) des Schädels haben.
Natürlich nur wenn alle anderen Zuchtkriterien auch erfüllt werden.
Grün steht für eine Fanglänge von mindestens der Hälfte (50%) des Schädels.
Grün ist also das Zuchtziel aller kurzschnäuzige Hunderassen.
Hier die 22 Hunderassen die betroffen sind.
1. Affenpinscher
2. Boston Terrier
3. Pomeranian
4. Englische Bulldogge
5. Französische Bulldogge
6. Belgischer Griffon
7. Brüssler Griffon
8. Japan Chin
9. Mops
10. Pekingese
11. Brabanter Griffon
12. Shih Tzu
13. Bordeaux Dogge
14. Boxer
15. Bullmastiff
16. Cavalier King Charles Spaniel
17. Chihuahua
18. Lasa Apso
19. Mastiff
20. Mastino Napolitano
21. Staffordshire Bull Terrier
22. Yorkshire Terrier
Quelle: hartvordieren.nl
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